Erleben Sie die Faszination von BMW und entdecken Sie unser vielfältiges Angebot an Neuwagen, Gebrauchtwagen und individuellen Leasing-Optionen. Unser erfahrenes Team berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Kauf, Finanzierung und Service.

Lassen Sie sich von purer Fahrfreude und innovativer Technik auf höchstem Niveau begeistern.

Sie haben keine Lust, in der Warteschleife zu hängen? Sie wollen Ihren Servicetermin jederzeit unkompliziert und schnell vereinbaren?

Dann buchen Sie Ihren persönlichen Werkstatt-Termin über die Online-Terminvereinbarung. Einfach und bequem.

Sie haben Fragen, die sich online nicht klären lassen? Dann stehen wir Ihnen jederzeit gern mit Rat und Tat per E-Mail unter +49 551 99 909-0 beiseite.

Montag - Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 13:00 Uhr
Sonn- und Feiertags:  geschlossen

Die Sicherheit unserer Mitarbeiter*innen liegt uns am Herzen.
Daher akzeptieren wir ab sofort nur noch
Kartenzahlungen.

Denn diese sind:
– einfach,
– schnell und
– sicher.

Vielen Dank, dass Sie mit mobilen Bezahldiensten,
EC- oder Kreditkarte bezahlen.

Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Services, Original BMW Teilen und Zubehör für Ihr Fahrzeug. 

Die direkte Verbindung zu Ihrem BMW.

Einfach und bequem: Unser Onlineterminplaner.

Original BMW Zubehör, Teile und Lifestyle Produkte. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Standort und Leistungen der BMW Niederlassung Göttingen.

Starten Sie Ihren Weg zum Erfolg bei uns.

In 2024 mit einer Ausbildung in der BMW Niederlassung Göttingen durchstarten.

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Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Nur gültig bei Kauf, Finanzierung, Leasing von ausgewählten BMW Jungen Gebrauchten Aktionsfahrzeugen der teilnehmenden BMW AG Niederlassungen Deutschland.
Angebot gültig bis zum 30.10.2024 bzw. solange der Vorrat reicht und bei Zulassung bis zum 30.11.2024.
Die Zusatzangebote sind nicht bar auszahlbar und nicht verrechenbar mit anderen Aktionen. Folgende Zusatzangebote stehen zur Auswahl: Überzahlung Ihres Gebrauchten i.H. von 1.000,- € – 2500,- €**; Teile und Zubehör i.H. von 750,- € ; BMW Service Inclusive i.H. von 750,- €; Anrechenbar auf die Finanzierung i.H. von 750,- €.

** Das angebotene Fahrzeug ist die Basis für die Höhe der Inzahlungnahmeprämie.
Inzahlungnahmeprämie für 1er, 2er, X1, X2, Z4: 1.000 €; Inzahlungnahmeprämie für 3er, 4er, i4, 5er, i5, X3, X4: 1.500 €; Inzahlungnahmeprämie für 6er, 7er, 8er, X5, X6, X7, XM, iX: 2.000 €;
Ist das angebotene Fahrzeug ein BEV oder PHEV so kann der Gruppenwert um 500,- € erhöht werden.
Voraussetzung für die Inzahlungnahmeprämie ist der Ankauf eines auf den Käufer/in zugelassenen Fahrzeugs durch die jeweilige BMW AG Niederlassung Deutschland.
Alle Preise inkl. MwST.

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Der Nachlass gegenüber der UPE ist fahrzeuggebunden. Gültig für Wartung und Verschleißreparaturen (Lohn & Original BMW Teile) auf das angegebene und im System hinterlegte Fahrzeug ab fünf Jahren. Ausgenommen sind Aufträge zu Räder und Reifen, Smart Repair, Fahrzeugpflege, Karosserie- und Lackarbeiten, Glasreparaturen, Scheibentausch, der Kauf von Teilen ohne Serviceauftrag, Zubehör und Accessoires. Die Fahrgestellnummer (FIN) muss auf der Rückseite eingetragen sein. / Angebote nur gültig für Endverbraucher in handelsüblichen Mengen und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die BMW 5+ Karte ist ab Austellungsdatum mindestens zwei Jahre in allen BMW Niederlassungen in Deutschland gültig. Wertangaben inkl. MwSt. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Stand 07/2020.

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Die My BMW App ist mit allen BMW Fahrzeugen ab dem Modelljahr 2014 kompatibel. Voraussetzungen sind die Ausstattung ConnectedDrive Services und ein passendes Smartphone. Die Funktionen der My BMW App sind modellabhängig.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.